Jagdgenossenschaft Gießen V - Kleinlinden
Die Jagdgenossenschaften sind in Hessen, kraft Gesetzes (Hessisches Jagdgesetz
(HJagdG), jeweils Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie haben sich eine Satzung
zu geben, die der Genehmigung der Jagdbehörde bedarf.
Mitglieder einer Jagdgenossenschaft sind die sogenannten „Jagdgenossen“, dies sind die
Eigentümer aller Flächen, bzw. Flurstücke in einer Gemarkung, die zu einem
gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören.
Die Jagdgenossenschaft wird durch den Vorstand vertreten, den sogenannten
Jagdvorstand. Er Leitet die jährliche Mitgliederversammlung und führt die Beschlüsse aus.
Mitglieder des Jagdvorstandes:
Jagdvorsteher: Steffen Rinn
stellvertretender Jagdvorsteher: Dr. Klaus-Dieter Greilich